Drohnen werden auch unter Hobbyfotografen immer beliebter. Die Geräte sind aber nicht einfach nur bessere Kameras. Für sie gelten in Deutschland strikte Vorschriften. In vielen Fällen ist der Einsatz von Drohnen verboten. Es drohen hohe Strafen.
Drohnen erobern die Lüfte. Waren Luftaufnahmen in toller Qualität früher Profis vorbehalten, können heute selbst Amateure spektakuläre Bilder aus der Vogelperspektive knipsen. Fotodrohnen gibt es mittlerweile schon für unter 100 Euro. Die Geräte sind leicht zu bedienen und liefern Aufnahmen in HD-Qualität. Viele Besitzer wissen aber nicht: Für den Einsatz von Drohnen gibt es in Deutschland strenge Auflagen.
Das Bundesverkehrsministerium hat 2017 mit der neuen Drohnen-Verordnung auf die wachsende Beliebtheit der Geräte reagiert. Sie soll Kollisionen, Abstürze und weitere Unfälle mit Drohnen jenseits von Modellflugplätzen verhindern helfen. Das Regelwerk will zudem die Privatsphäre von Bürgern schützen. Denn nicht jeder will gern ohne sein Einverständnis aus der Luft beobachtet werden.
Drohnen-Verordnung – Grundlagen und Bußgelder:
Drohnen mit einem Gewicht von über 0,25 Kilogramm müssen ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Der Eigentümer hat deshalb eine Plakette mit Name und Adresse auf der Drohne anzubringen. Für Geräte über zwei Kilogramm muss der Besitzer zudem besondere Kenntnisse nachweisen. Für Drohnen ab fünf Kilo ist eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde notwendig.
Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis werden von den Landesluftfahrtbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Hier sind Bußgelder von mehr als 1.000 Euro möglich.
Die wichtigsten Drohnen-Regeln:
Der Einsatz von Drohnen ist verboten über:
Das Verbot für den Einsatz von Drohnen über Wohngrundstücken ist detailliert geregelt, läuft aber auf ein generelles Verbot hinaus. Untersagt ist nämlich der Einsatz von Flugobjekten aller Gewichtsklassen, die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.
Unfall mit Drohne: wer haftet?
Stürzt die Drohne ab oder verursacht sie einen Unfall, kann es für den Besitzer teuer werden. Das Bundesverkehrsministerium warnt: Solche Schäden sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist hier eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung nötig.
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Von Hannah Sommer