Wie groß und wie schwer darf denn nun eigentlich das Handgepäck sein? Wie ist das nochmal mit diesen Flüssigkeiten? Und was ist mit Taschenmesser, Feuerzeugen oder Rasierklingen? Wir bringen Licht ins Handgepäck-Dickicht.
Dein nächster Kurztrip steht bevor und du überlegst, nur mit Handgepäck zu fliegen? Oder du packst für deine nächste große Reise und bist dir unsicher, was nun genau ins Handgepäck darf, wie das nochmal mit den Flüssigkeiten war und wie schwer dein Handgepäck sein darf?
Allgemeine Bestimmungen zum Handgepäck
In der Regel ist pro Passagier ein Handgepäckstück erlaubt. Ausgenommen sind davon Kinder, die keinen eigenen Sitzplatz haben (sondern auf dem Schoß ihrer Eltern mitfliegen).
Dazu gilt folgende allgemeine Regel: Das Handgepäck sollte so leicht sein, dass du es ohne fremde Hilfe in die oberen Ablagefächer befördern kannst.
Wer sich nun allerdings freut, weil er ohne Probleme 15 Kilogramm über den Kopf stemmen kann, den müssen wir leider enttäuschen: Natürlich gibt es darüber hinaus noch weitere Beschränkungen der Airlines. Und die sind leider von Airline zu Airline verschieden...
Wie groß und wie schwer darf mein Handgepäck sein?
Das Problem an der Sache ist, dass es keine einheitliche Linie aller Fluggesellschaften gibt. Die internationale Luftverkehrsvereinigung, die IATA, gibt zwar eine Empfehlung bezüglich der Handgepäcksmaße ab: 56 × 45 × 25 cm. Allerdings weichen die meisten Fluggesellschaften um einige Zentimeter davon ab.
Wer auf Nummer sicher gehen will und die Maximalgrößen der großen Fluggesellschaften vergleicht, der kommt auf folgenden kleinsten gemeinsamen Nenner: 50 x 35 x 20 cm.
Und auch beim Maximalgewicht deines Handgepäcks ist es ähnlich: Mit 6 Kilogramm bist du auf der sicheren Seite. Einige Fluggesellschaften erlauben aber auch 7 Kilogramm oder bis zu 10 Kilogramm.
Oftmals hängt das Maximalgewicht allerdings auch vom jeweils gebuchten Tarif ab (Economy, Basic oder Smart Class i.d.R. weniger als Premium, Business oder First Class).
Wir raten dir deswegen: Wirf einen Blick in die Transportbedingungen deiner Fluggesellschaft. Dann weißt du ganz genau, wie groß und wie schwer dein Handgepäck sein darf!
Denn manchmal kommt man zwar mit ein paar Zentimetern „Überlänge“ oder ein paar Gramm zu viel trotzdem problemlos durch den Check In und ins Flugzeug. Aber verlassen kannst du dich darauf nicht! Und falls es nicht klappt, stehst du unter Umständen ganz schön dumm da.
Wie viele Handgepäckstücke darf ich mitnehmen?
Wie viele Handgepäckstücke du mit an Bord nehmen darfst, hängt auch wieder von der Airline und der Ticketkategorie ab. In der Regel ist ein Handgepäckstück inklusive. Oftmals darf zusätzlich auch noch ein weiterer Gegenstand mit an Bord genommen werden, wie beispielsweise eine kleine Handtasche (Maße beachten!) oder eine Laptoptasche. Achtung: Auch diese Regel gilt nicht immer. Gerade bei Billigfliegern und in der günstigsten Ticketkategorie kann es sein, dass du außer deinem Handgepäckstück kein zusätzliches Teil mit an Bord nehmen darfst – unter Umständen nicht mal eine Zeitung.
Welche Flüssigkeiten sind im Handgepäck erlaubt?
Alle Flüssigkeiten in einem Plastikbeutel – soviel ist den meisten inzwischen klar. Aber wie groß darf der Plastikbeutel sein? Wie müssen die Flüssigkeiten im Handgepäck verpackt sein? Und wie viele Behälter darf man mitnehmen? Darüber herrscht gerade bei Gelegenheits-Fliegern oftmals noch Unsicherheit. Kein Problem, eigentlich ist es ganz einfach:
Seit 2006 gibt es die Neuregelung der europäischen Union zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Und die erlaubt folgendes: Einen durchsichtigen Beutel mit nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen. Ganz wichtig: Der Beutel muss wiederverschließbar sein! (im Drogeriemarkt gibt es wiederverschließbare Beutel, die auch eindeutig als Handgepäck-Beutel gekennzeichnet sind. ) In diesen Beutel dürfen dann maximal 10 kleine Behälter mit jeweils maximal 100 ml Flüssigkeit.
Und für welche Flüssigkeiten gilt das nun genau?
Laut Bundesministerium des Innern gilt das für folgende Flüssigkeiten: „Aerosole, Gele, Pasten, Lotionen, Schäume, Cremes, Gelees, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und andere Artikel von ähnlicher Konsistenz.“
Ausgenommen von den Beschränkungen sind natürlich Medikamente, die du während des Fluges benötigst, genauso wie beispielsweise Babynahrung. In diesen Fällen kann jedoch ein Nachweis erforderlich sein.
Den Beutel solltest du an der Sicherheitskontrolle am Flughafen übrigens bereithalten. Er darf nicht im Handgepäck verpackt durch die Kontrolle, sondern muss ausgepackt und vorgezeigt werden.
Im Februar 2014 wurden die Bestimmungen etwas gelockert, so dass du seitdem alle Flüssigkeiten, die du im Flugzeug oder im Duty Free Shop kaufst und die dort entsprechend verpackt wurden, auch beim Umsteigen nicht abgeben musst (das war davor nicht immer der Fall).
Feuerzeuge, Taschenmesser oder Nagelfeilen im Handgepäck?
Selbst Vielflieger fragen sich immer mal wieder: Darf dieses oder jenes nun eigentlich ins Handgepäck oder eher nicht? Wie sieht es aus mit Feuerzeug, Nagelschere oder Taschenmesser?
Bei Feuerzeugen ist die aktuelle Regelung klar: Feuerzeuge dürfen nicht nur, sie MÜSSEN sogar ins Handgepäck. Allerdings nur eines. Ein Gasfeuerzeug darfst du mit dir führen, und das muss auch im Handgepäck sein und sollte nicht ins Aufgabegepäck.
Benzinfeuerzeuge hingegen, genauso wie Gas- und Sprühdosen haben im Handgepäck nichts verloren.
Bei Scheren und Taschenmessern ist das ganze schon etwas schwieriger: Hier gilt die Regel, dass Scheren und Taschenmesser mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern im Handgepäck definitiv verboten sind! Das heißt, kürzere Scheren oder Taschenmesser darfst du eigentlich mit dir führen. Allerdings kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du damit problemlos durchgewunken wirst – im Zweifelsfall hat das Sicherheitspersonal am Flughafen das letzte Wort und hier ist es durchaus schon vorgekommen, dass auch Taschenmesser mit kürzerer Klingenlänge abgenommen wurden. Im Zweifelsfall (und wenn du an dem Gegenstand sehr hängst) also lieber ins Aufgabegepäck damit.
Nagelfeilen solltest du auch nicht mit ins Handgepäck nehmen – Papierfeilen sind in der Regel allerdings gestattet. Rasierklingen gehören auch nicht ins Handgepäck – Ausnahme sind hier Einwegrasierer, deren Klingen in Kunsttstoff eingebettet sind.
Verboten sind natürlich auch Waffen jeglicher Art, außerdem Golfschläger, Wanderstöcke, Werkzeuge oder Heringe (bzw. ähnlich geformte Gegenstände mit einem spitzen Metallende).
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von Dorothea Neu