Dein Shampoo musst du vor dem Flug zwar umfüllen. Dafür dürfen Goldfisch, Laserschwert, Bowlingkugel, schusssichere Weste und Nähmaschine mit ins Handgepäck. Eine Urne auch – sofern sie neutral verpackt ist.
Solltest du jemals vor der Frage stehen „Gilt das Wasser für meinen Goldfisch beim Fliegen eigentlich als Flüssigkeit?“ - die Antwort lautet: Nein. Gute Nachrichten gibt es auch für Fans von Harry Potter und „Star Wars“, die über den Wolken ein spielerisches Duell planen. Reisende haben mittlerweile zwar ein grobes Bild davon, was sie mit an Bord eines Flugzeugs bringen dürfen. Aber die Bestimmungen der zuständigen Sicherheitsbehörden warten mit so manchen Überraschungen auf. Wir haben uns mal genauer im äußerst detaillierten Handgepäck-Katalog der US-Behörde TSA umgeschaut. Dort findet sich zum Beispiel hinter dem Eintrag „Eingeäscherte Gebeine“ ein dickes „Ja“.
Eine Urne mit sterblichen menschlichen Überresten darf tatsächlich im Handgepäck mitgeführt werden. Die Transportation Security Agency rät zu einer leichten Urne aus Holz oder Kunststoff. Gefäße, die bei der Sicherheitskontrolle nicht durchleuchtet werden können, dürfen allerdings nicht passieren. Die Sicherheitsbeamten sind selbst mit Zustimmung des Reisenden nicht befugt, eine Urne zu öffnen, um den Inhalt zu kontrollieren. Eine Urne im Handgepäck ist auch in Deutschland gestattet. Die Lufthansa weist aber darauf hin: „Die Urne muss neutral verpackt sein, sodass sie von anderen Passagieren nicht als Urne erkannt wird.“ Das Gefäß müsse zudem sicher verpackt und versiegelt sein.
Sicherheit geht beim Handgepäck vor
Waffen jeder Art sind an Bord selbstverständlich untersagt. Verboten sind auch Sportgeräte, die als Waffen missbraucht werden können. Darunter fallen bei der TSA beispielsweise Baseballschläger, aber auch Bowling Pins. Bowlingkugeln hingegen sind im Handgepäck erlaubt. Pistolenhalfter, Zielfernrohre für Gewehre und schusssichere Westen dürfen ebenfalls mit an Bord gebracht werden. Klingen, die schärfer als ein Buttermesser sind, sind verboten – Schlittschuhe hingegen nicht. Gegen die recht weit auszulegende Kategorie „Steine“ hat die US-Behörde ebenfalls nichts einzuwenden.
Die TSA beweist ein besonderes Herz für Fantasy- und Science-Fiction-Fans. Dezidiert erlaubt ist die Mitnahme eines „Harry-Potter-Zauberstabs“. Für Möchtegern-Jedi-Ritter heißt es: „Leider fehlt für ein echtes Lichtschwert noch die nötige Technologie.“ Die Spielzeugvariante dürfe aber gern im Handgepäck oder im aufgegebenen Koffer mitgeführt werden. Die Behörde schließt den Eintrag mit dem Gruß: „Möge die Macht mit dir sein.“
Der Goldfisch im Handgepäck
Wir hatten ja bereits berichtet, dass gefrorenes Speiseeis beim Security Check an US-Flughäfen nicht als Flüssigkeit gilt. Dasselbe gilt laut dem TSA-Katalog für das Wasser, das für den Transport lebender Fische im Handgepäck benötigt wird. Die Tiere müssen in einem durchsichtigen Behälter transportiert werden. Das Wasser in einer Schneekugel hingegen fällt unter die Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten. Sie darf also maximal 100 Milliliter enthalten und muss in den Ein-Liter-Plastikbeutel passen.
Nähmaschine, Brotbackmaschine, Mikrowelle – bei solchen Geräten im Handgepäck hat die TSA keine Sicherheitsbedenken. Sie rät aber dazu, vorab bei der Fluglinie nachzufragen, ob in der Gepäckablage oder unter den Sitzen genug Platz ist. Denselben guten Hinweis gibt die Behörde übrigens Menschen, die mit einem Geweih verreisen.
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Von Hannah Sommer