Das City-Ticket der Deutschen Bahn ist eigentlich eine praktische Sache. Umso ärgerlicher: Das Ticket gilt nicht mehr automatisch beim günstigsten Preis. Auch mit City-Ticket droht Schwarzfahr-Risiko. Denn in einigen Stadtteilen gilt die Fahrkarte gar nicht.
Theoretisch ist es so schön praktisch. Man bucht bei der Deutschen Bahn eine Fahrt mit ICE oder IC/EC in ein über 100 Kilometer entferntes Ziel. Die Fahrkarte enthält automatisch das City-Ticket. Damit fährt der Gast auf dem Weg zum und vom Bahnhof gratis im öffentlichen Nahverkehr. Dieser Service war früher Bahncard-Kunden vorbehalten. Seit August 2018 bekommen alle Passagiere das City-Ticket. Aber nur, wenn sie draufzahlen. Außerdem warnen Verbraucherschützer: Mit dem City-Ticket kann man sehr leicht schwarzfahren. Denn der Geltungsbereich in einer Stadt ist oft begrenzt.
City-Ticket nicht mehr beim günstigsten Ticket
Das City-Ticket war früher für Bahncard-Abonnenten auch in der günstigsten Preisklasse inklusive. Das hat sich mit der Öffnung für alle Kunden geändert. Der neue „Super Sparpreis“ kommt nur noch ohne City-Ticket. Es kann auf Wunsch die Option „City mobil“ hinzugebucht werden. Damit kauft der Kunde einfach zum regulären Preis Fahrkarten des jeweiligen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens mit. Wer den nächst teureren „Sparpreis“ wählt, bekommt das City-Ticket wieder mit dazu – zahlt aber entsprechend mehr für den Service sowie für die mögliche Stornierung der Fahrt. Im regulären Flexpreis-Tarif ist das City-Ticket ebenfalls enthalten.
Alles Wichtige zum City-Ticket kurz zusammengefasst:
Schwarzfahren trotz City-Ticket
Der letzte Hinweis ist entscheidend und wird gern von Bahnkunden übersehen. Denn dass eine Stadt beim City-Ticket mitmacht, heißt noch lange nicht, dass der Passagier das gesamte Netz nutzen darf. „Manchmal sind nur einige Stadtteile mit drin – es kann dann tatsächlich darauf ankommen, zu welcher Bushaltestelle einer Stadt Sie schließlich fahren möchten“, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer monierten ein ihrer Ansicht nach viel zu kompliziertes Tarifmodell. Die Übersicht der Bahn über die Geltungsbereiche sei „für Laien kaum verständlich“.
Ganz so schlimm ist es nicht. Aber tatsächlich sollten Bahnkunden vor Reiseantritt genau das Kleingedruckte studieren. In Berlin berechtigt das City-Ticket lediglich zur An- oder Weiterfahrt in der Tarifzone A innerhalb des S-Bahn-Ringes. Die außerhalb des Ringes liegenden S-Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg sind aber eingeschlossen. Teilweise sind die Regelungen noch komplizierter. So gilt das City-Ticket einer Fahrkarte bis Hamburg-Harburg nur für den Nahverkehr innerhalb des Stadtteils südlich der Elbe. Da ist es womöglich klüger, die Fahrt bis Hamburg-Hauptbahnhof zu buchen und in die S-Bahn umzusteigen. Denn dieses City-Ticket gilt für den Großbereich Hamburg (Ringe A und B) – inklusive Harburg.
Wo genau das City-Ticket gilt, erfährt der Kunde auf dieser Seite:
Hier geht es direkt zur Liste der Geltungsbereiche:
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Von Hannah Sommer