Kann doch nicht so schwer sein, denken Sie? Doch was ist, wenn man flexible Arbeitszeiten hat, nur an vier Tagen die Woche arbeitet oder aus der Elternzeit unterm Jahr zurückkommt? Rund 1,4 Urlaubstage werden durchschnittlich pro Jahr verschenkt – aus Unwissenheit. Da hilft nur eines: genaues Rechnen.
Vollzeitarbeitnehmer mit einem vertraglich geregelten Urlaubsanspruch haben es bei der Berechnung leicht. Hier gilt – sofern der gesetzliche Anspruch nicht unterschritten wurde – das, was im Vertrag steht. Bei anderen Arbeitsverhältnissen ist der Urlaubsanspruch nicht immer so offensichtlich. Wer zum Beispiel weiß schon, dass auch Minijobber einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben? Auch andere Sonderfälle wie schwankende Arbeitszeiten oder betriebliche Sonderregelungen machen die Urlaubsfrage kompliziert.
Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, auch die Urlaubstage zu bekommen, die ihm zustehen, kann sich im Netz seinen Anspruch kostenlos berechnen lassen: auf www.blitzrechner.de/urlaub-berechnen. Dort gibt es auch noch weitere Tipps und Hinweise zum Thema Urlaubsanspruch. Wussten Sie etwa, dass Sie Anspruch auf mindestens einen zusammenhängenden zweiwöchigen Urlaub pro Jahr haben? Das Bundesurlaubsgesetz hat hier den Erholungsfaktor klar geregelt. Oder dass Sie den kompletten Jahresurlaub nehmen dürfen, wenn Sie nach dem 30. Juni gekündigt haben?
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von Solveig Michelsen