Viele Urlauber sind verunsichert: Kann ich mich noch in ein Land wagen, das kürzlich von einer Terrorwarnung oder einem Anschlag erschüttert wurde? Und wie sieht es mit meinen Rechten bei einer Stornierung aus? Wir haben nachgeforscht.
Zunächst einmal heißt es, sich nicht verrückt machen zu lassen durch die Medien. Geschürte Ängste können an neutraler Stelle etwas beruhigt werden: beim Auswärtigen Amt. Spricht dieses Amt eine Reisewarnung aus, ist der Zielort tatsächlich etwas mit Vorsicht zu genießen. Allerdings betreffen Reisewarnungen in vielen Fällen nur Großstädte oder Ballungszentren sowie Menschenansammlungen. Wer also am einsamen Strand Urlaub macht und auf keiner Demonstration mitläuft, dem droht nur geringe Gefahr.
Bei einer ausdrücklichen Reisewarnung ist auch die Rechtslage eindeutig: Bereits gebuchte Reisen können kostenfrei storniert werden – ein Fall höherer Gewalt. Allerdings gilt dies zum Beispiel im Moment für Istanbul, aber nicht für den Rest der Türkei. Außerdem gilt das Recht auf Stornierung immer nur für einen bestimmten Zeitpunkt. Treten Sie also Ihre Istanbul-Reise erst im Sommer, kann sie jetzt noch nicht storniert werden. Hier müssen Sie die Sicherheitslage unmittelbar vor dem Reisedatum abwarten.
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von Solveig Michelsen