Die Krankheit ist echt, würde aber einem Urlaub nicht im Wege stehen. Nur – ist das überhaupt erlaubt? Und was, wenn man dem Arbeitskollegen oder gar der Chefin über den Weg läuft? Wir klären auf: was eine Krankschreibung wirklich bedeutet und wie viele Freiheiten du dir nehmen darfst.
Starke asthmatische Anfälle und urlaubsreif? Dann spricht nichts gegen einen Aufenthalt an der Nordsee zum Beispiel. Schließlich ist auch Stress ein Triggerfaktor für Asthmatiker, der nicht unterschätzt werden darf. Schreibt dich der Arzt deswegen „krank“, darfst du alles tun, was der Genesung förderlich ist. Und dazu gehört auch die Reise an einen heilklimatischen Ort. Etwas anderes ist es, wenn dich eine Grippe heimsucht, die durch einen Urlaub nur verschleppt würde. Dann ist strikte Bettruhe angesagt.
Klarer wird die Entscheidungslage, wenn man sich die juristischen Begriffe genauer ansieht. Eine umgangssprachliche Krankschreibung ist nämlich in Wahrheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ein kleiner, aber feiner Unterschied. Der Patient darf und soll alles tun, was ihm hilft, wieder arbeitsfähig zu werden. Und im Falle von Burnout-ähnlichen Symptomen ist eben auch Entspannung förderlich. Am sichersten geht man, wenn dies vorher mit dem Arzt abgesprochen ist. Dann kann es zwar zu unangenehmen Situationen bei Kollegenkontakt kommen, aber rechtlich ist man auf der sicheren Seite.
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von Solveig Michelsen