Eigentlich sind die deutschen Grenzen noch geschlossen. Trotzdem gibt es einige Ausnahmeregelungen, die einen Übergang gestatten – mit unterschiedlichen Konsequenzen. Wir geben Auskunft über die ziemlich verwirrende Lage, die sich täglich ändern kann.
Fest steht: Urlaubsreisen sind nach wie vor nicht gestattet. Über die Grenze kommt nur, wer einen triftigen Grund vorzuweisen hat. Zu den triftigen Gründen gehört zum Beispiel eine Beerdigung bis zur Verwandtschaft zweiten Grades oder eine ärztliche Behandlung. Wobei auch das unterschiedlich ausgelegt werden kann – je nach Grenzland. Eine vollständige Auflistung für Deutschland bekommt man unter den FAQs der Bundespolizei (www.bundespolizei.de).
Um nach Österreich einzureisen, müssen Personen aus Nachbarländern derzeit ein höchstens vier Tage altes Attest über einen negativen Test auf COVID-19 vorlegen. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, können auf den Test verzichten, wenn sie sich zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten. In Italien wird nur dann darauf verzichtet, wenn es sich um Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften handelt.
Außerdem sind nicht alle Grenzübergänge geöffnet, das heißt die Einreise nach Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Österreich und der Schweiz ist auf ganz bestimmte Übergänge beschränkt, die auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren eingesehen werden können.
Ebenso wird es umgekehrt gehandhabt: Deutsche Staatsbürger bzw. Menschen mit Wohnsitz in Deutschland dürfen immer hier einreisen, müssen sich aber nach einem Aufenthalt im Ausland in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ausgenommen davon sind nur Pendler mit einer entsprechenden Bescheinigung.
» Ideen für den Urlaub vor (und hinter) der Haustür
» Forest Medicine – was ist dran an der neuen Wald-Wellness?
» Mehr spannende MARCO POLO Reise-News
von Solveig Michelsen