Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das neue "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" . Dieses verbietet Gesichtsverschleierung aller Art, also nicht nur Burka & Co., sondern auch Staubschutzmasken oder Sturmhauben. Wer trotzdem damit auf die Straße geht, riskiert eine Geldbuße von bis zu 150 Euro.
Seit 1. Oktober 2017 wird in Österreich jegliche Art von Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit untersagt. Um nicht religiös diskriminierend und damit ungültig zu sein, durfte sich das Gesetz nicht auf Niqab (nur die Augen zu sehen) und Burka (komplette Verhüllung) beschränken, sondern musste auf alle Arten von Gesichtsverhüllungen ausgedehnt werden.
Dies hat zur Folge, dass nun etliche Gesichtsverschleierungen, die bis dato nicht als solche angesehen wurden, nur noch unter speziellen Bedingungen erlaubt sind. So braucht man für eine Atemschutzmaske beispielsweise einen medizinischen Grund, mit Faschingsmaske darf nur noch zur entsprechenden Jahreszeit bzw. bei Brauchtumsveranstaltungen auf die Straße gegangen werden und ein Schal, der die untere Gesichtshälfte verdeckt, ist nur noch in der kalten Jahreszeit erlaubt. Der islamische Gesichtsschleier indessen wird nicht als Kälteschutz akzeptiert.
Wegbereiter dieses Gesetzes waren u.a. Gemeinden, in denen der arabische Tourismus Hochkonjunktur hat – zum Leidwesen mancher Einheimischer, die sich durch die zunehmende Zahl an verschleierten Touristen bedroht fühlten. So machte etwa Zell am See bereits Schlagzeilen mit seinen „Benimmregeln für arabische Touristen“ – ein Versuch, zwei Welten ohne größere Kollisionen nebeneinander koexistieren zu lassen. Zumindest für ein paar wenige Wochen im Sommer.
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von Solveig Michelsen