Nepal geht mit einem neuen Gesetz gegen die sich häufenden Todesfälle am Mount Everest vor. Dieses verbietet Solokletterern sowie körperlich beeinträchtigten Personen eine Besteigung des weltweit höchsten Berges. Ob das Land mit diesen Methoden sein Ziel erreicht, ist allerdings fraglich.
Nepals Regierung hat für 2018 eine neue „Mountaineering Expedition Regulation" verabschiedet. Diese besagt, dass körperlich beeinträchtigte Personen wie Blinde oder Beinamputierte den Mount Everest nicht mehr besteigen dürfen. Darüber hinaus soll der Fitness-Zustand der einzelnen Bergsteiger vor Ausgabe eines Permits überprüft werden, um so etwaigen Bergunfällen vorzubeugen.
Auch Solokletterer werden mit dem neuen Gesetz vom Dach der Welt verbannt: Ab sofort darf der Gipfel nur noch in Begleitung eines einheimischen Guides in Angriff genommen werden. Mit diesem neuen Gesetzt hofft Nepal, die Statistik der Todesopfer etwas zu verbessern. Seit seiner Erstbesteigung im Jahre 1953 haben über 4800 Bergsteiger den Gipfel erreicht, während rund 300 Aspiranten starben.
Da die Zahl der körperlich beeinträchtigten sowie allein kletternden Bergsteiger aber nur einen sehr geringen Prozentsatz ausmacht, wird das Gesetz heftig kritisiert. Verantwortlich gemacht für die zahlreichen Unfälle werden vielmehr die zunehmenden kommerziellen Expeditionen, denen sich zum Teil Bergsteiger mit nur wenig Vorerfahrung anschließen.
» Schwangere Oma gewinnt Everest-Marathon – und weitere Rekorde
» Deutschland: 17 neue Wanderwege mit Qualitätssiegel
» Mehr spannende MARCO POLO Reise-News
von Solveig Michelsen