Die Rechte für Flugreisende werden weiter gestärkt. Ein Recht auf Entschädigung haben Kunden nun auch, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor einer Annullierung darüber unterrichtet wurden. So entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Fünf Tage vor dem Urlaub kommt die Nachricht, dass der Flug gestrichen wurde … Da sind die Enttäuschung und der Ärger groß. Und die Chancen, sich kurzfristig einen alternativen Flug organisieren zu können, recht klein. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die Fluggesellschaften ihre Kunden mindestens 14 Tage im Voraus informieren müssen. Und zwar unabhängig davon, ob diese direkt bei der Airline oder über einen Vermittler gebucht haben.
Im behandelten Fall klagte ein Niederländer, der erst zehn Tage vor Abflugtermin vom Reisevermittler erfahren hatte, dass sein Flug gestrichen worden war. Die Fluggesellschaft wies zwar darauf hin, dass sie den Vermittler rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hätte, wurde aber vom Richter unterrichtet, dass dies nicht die Haftung gegenüber dem Kunden einschränke.
Ausgleichszahlungen können vom Kunden ebenfalls verlangt werden, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat und dem kein „außergewöhnlicher Umstand“ zugrunde liegt. Dann gibt es 250 Euro bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern, 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen unter 3500 Kilometern und 600 Euro bei Nicht-EU-Flügen ab 3500 Kilometer.
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von Solveig Michelsen