Das Thema lässt die Gemüter kochen: Sollen oder dürfen Menschen, die gegen den Covid-19-Virus geimpft worden sind, besondere Privilegien genießen? Während viele Politiker abwiegeln, dass Antidiskriminierungsrichtlinien dem entgegenstehen würden, sieht es im privatrechtlichen Bereich anders aus.
Fluggesellschaften, Taxiunternehmen, Hotels, Bars und Restaurants – alle privatrechtlichen Unternehmen dürfen ihre Geschäftsbedingungen so formulieren, wie sie möchten. Es besteht – anders als im öffentlichen Verkehr – weder eine Beförderungspflicht noch ein Bewirtungszwang. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift nur, sofern kein sachlicher Grund vorliegt – über diesen ließe sich hier diskutieren. Ergo ist die Antwort auf die Frage, ob hier Privilegien eingeführt werden dürfen, eindeutig: ja. Die australische Fluglinie Qantas hat bereits Nägel mit Köpfen gemacht und will nur noch geimpfte Passagiere an Bord lassen.
Doch so weit muss es nicht kommen. Denn der rechtlichen Seite steht noch eine ganz praktische gegenüber. All diese Unternehmen sind auf ihre Kunden angewiesen. Gehen sie dabei zu selektiv vor, beeinträchtigt das ihren Umsatz und sie gefährden ihre Existenz. Ganz abgesehen davon verschlingt die Umsetzung wertvolle Ressourcen: Zeit, die Mitarbeitende damit zubringen müssen, Impfpässe zu prüfen, Fälschungen zu erkennen und zweifelhafte Fälle abzuwickeln.
Blickt man über den deutschen Tellerrand hinaus, sieht es schnell anders aus. Über einen gemeinsamen elektronischen EU-Impfpass wird bereits diskutiert. Viele Länder sprechen sich für einen Impfnachweis bei Einreise aus. Während die WHO im Dezember noch verlauten ließ, dass sie keine Immunitätspässe empfehlen würde, arbeitet sie bereits an der Schaffung eines elektronischen Impfzertifikats, der „smarten gelben Karte“.
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von Solveig Michelsen