Günstigere Flüge, die eigenen Urlaubszeiten im Job oder schlicht ein wenig Ungehorsam: Viele Eltern haben schon Mal drüber nachgedacht, ein paar Urlaubstage am Strand von Mallorca dranzuhängen – auch, wenn die Schule schon wieder begonnen hat. Doch das kann zu empfindlichen Konsequenzen führen.
Vorweg die gesetzliche Lage: Kinder sind in allen deutschen Bundesländern grundsätzlich dazu verpflichtet, am Schulunterricht und entsprechenden verpflichtenden Veranstaltungen teilzunehmen. Außer, es gibt einen triftigen Grund für das Fehlen. Und dazu zählt nicht, dass eine Reise einige Tage vor oder nach den Schulferien oft preiswerter ist. „Schule schwänzen ist kein Kavaliersdelikt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. „Das eigenmächtige Herausnehmen des Kindes kann mit einer Geldstrafe geahndet werden – die kann gerne mal ein paar hundert Euro betragen“, wird VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann zitiert.
Empfindliches Bußgeld
Oder sogar noch mehr: 2008 wollte die Polizei in Nürnberg ein Exempel statuieren und fing dutzende Familien, die ihren Urlaub bis in die Schulzeit hinein verlängert hatten, am Flughafen ab. Die Ertappten mussten teilweise 1.000 Euro und mehr Bußgeld bezahlen. In vielen Fällen versuchen die Eltern, mit einer Krankschreibung eine solche Strafe zu umgehen. Das kann gutgehen – doch wer auffliegt, etwa, weil die Familie am Flughafen ertappt wird, dem drohen entsprechende Konsequenzen.
Begründete Ausnahmen
Allerdings gibt es begründete Ausnahmen, um das Kind für ein paar Tage vor oder nach den Ferien vom Unterricht freistellen zu lassen. Hochzeiten, Todesfälle, teilweise sogar runde Geburtstage können hier die Verantwortlichen überzeugen. Aber immer gilt: Ehrlichkeit ist entscheidend. Denn am Gesetz gibt es, ob es einem nun passt oder nicht, in diesem Fall nichts zu rütteln.
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Von Hannah Sommer