Erst kam die weltweite Corona-Reisewarnung dann, Mitte Juni, die schrittweise Öffnung einiger Grenzen. Mittlerweile ist es, zumindest innerhalb Europas, wieder möglich zu verreisen. Doch noch immer bestehen bei der Reiseplanung Unsicherheiten: In welche Länder darf ich einreisen, in welche nicht? Klarheit verschafft da ein Blick auf die Homepage des Auswärtigen Amtes. Dort wird tagesaktuell erklärt, welche Reisewarnungen und Reisehinweise momentan bestehen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen beidem?
Eine Reisewarnung ist die höchstmögliche Warnstufe die das Auswärtige Amt erst dann ausspricht, wenn in einem Land akute Gefahr für Leib und Leben der Reisenden besteht. In diesem Fall wird dringend empfohlen, eine nicht notwendige, touristische Reise in dieses Land zu unterlassen. Deutsche, die in einem Land leben, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Sollte im entsprechenden Land bereits vor der Reisewarnung ein Urlaub gebucht worden sein, können Touristen diese Reise (wenn der Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde) in der Regel kostenfrei stornieren. Momentan liegt eine solche Reisewarnung bis vorerst einschließlich 31. August 2020 für einen Großteil der Länder außerhalb der EU vor. Übrigens: Ob man letztendlich in ein Land einreisen darf oder nicht, bestimmen die dort vorherrschenden Einreisebestimmungen und nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes enthalten hingegen Informationen zu den Besonderheiten eines Landes, die aktuell für Urlauber relevant sind. Dabei handelt es sich unter anderem um aktuelle Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise. Letztere sind besonders während der aktuellen Corona-Pandemie von höchster Relevanz. Durch die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sollen Reisende in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidung über den Antritt oder Nicht-Antritt einer Reise treffen zu können. Seit Mitte Juni gelten für die 26 EU-Partner Deutschlands sowie Island, Großbritannien, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz keine offiziellen Reisebeschränkungen mehr. Spezielle Reisehinweise, insbesondere zur medizinischen Lage während der Corona-Pandemie, bleiben aber weiterhin bestehen. Achtung: Einen Anspruch auf eine kostenlose Urlaubsstornierung besteht bei einem Reisehinweis nicht.
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von Sinja Stiefel