Erhebliche Verspätung wegen eines Schneesturms? Anschlusszug verpasst wegen eines Streiks? Die Bahn muss in Zukunft keine Entschädigung mehr zahlen in Fällen höherer Gewalt. Das entschieden das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten bei einer Reform der Fahrgastrechte in Brüssel.
Bahnfahrer sind nicht glücklich über die Entscheidung, die das EU-Parlament mit den Mitgliedsstaaten in Brüssel getroffen hat: Die Entschädigung der Bahnreisenden sollte an die der Flugreisenden angeglichen werden. Das war eine Forderung der EU-Verkehrsminister, allen voran Andreas Scheuer. Zwar müssen EU-Staaten und Europaparlament dieser vorläufigen Einigung noch einmal zustimmen, allerdings gilt dies als Formsache.
Die neue Regelung macht einen Anspruch auf Entschädigung in Fällen höherer Gewalt zunichte. Sprich, bei extremen Wetterbedingungen, großen Naturkatastrophen oder Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bleibt der Fahrgast in Zukunft auf etwaigen Folgeschäden sitzen. "Die Bahnunternehmen können Entschädigungsansprüche für Zugausfälle und -verspätungen künftig mit dem Hinweis auf die neue Höhere-Gewalt-Klausel einfach ablehnen", erläuterte Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Ob Kunden Geld bekommen, hängt also vom Gutdünken der Unternehmen ab."
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von Solveig Michelsen