Ab Sonntag, den 4. Dezember 2016, gilt ein Skischuhverbot in Ischgl. Natürlich nicht auf der Piste und nur in den Abendstunden. Damit will man die Lärmbelästigung und das Verletzungsrisiko minimieren. Denn bei x Promille läuft es sich doppelt schwer in Skischuhen.
Ischgl hat viele Skifahrer. Und viele Aprés-Ski-Angebote. Wenn beides zusammenkommt, kann das Verletzungsrisiko schon mal steigen. Das hat man in der Vergangenheit zur Genüge kennen lernen dürfen: Auf der Schulter getragene Ski, deren Träger sich mal eben umdrehen muss ... Nur schnell über die Straße, auf deren Glatteis Skischuhe keinen Halt finden ... Oder der Tanz in der Bar – bei zwei Promille und mit Skischuhen an den Füßen.
Als Konsequenz gibt es nun klare Regelungen: Seit 4. Dezember 2016 verbietet die Winterhochburg Ischgl das Tragen von Skischuhen zwischen 20 und 6 Uhr. Auch Ski, Stöcke und Snowboards sind zu dieser nächtlichen Zeit tabu. Wer erwischt wird, zahlt 25 Euro Strafe, die je nach Schwere des Vergehens auf bis zu 2000 Euro erhöht werden können. Aprés-Ski-Fahrer sollten sich also warm – und weich – anziehen.
Bis einschließlich 5. Mai 2017 will man die Nachtschwärmer mit diesem Verbot belegen. Das lässt nicht nur manchen Kneipenabend glimpflicher ausgehen, sondern schont auch Ohren und Mobiliar. Und falls Sie sich einmal “verhockt” haben sollten: Auf bis zu zehn Meter bleibt der Fußweg zum Auto oder Taxi straffrei. Na dann!
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von Solveig Michelsen