Kinder träumen davon, Erwachsenen graut eher davor: im Winterurlaub eingeschneit zu werden und dann nicht mehr nach Hause zu können. Was für die einen Ferien-Verlängerung bedeutet, heißt für die anderen: Verhandeln mit dem Arbeitgeber und zusätzliche Kosten. Doch was genau kommt da auf einen zu?
Wer im Winterurlaub eingeschneit wird, sodass er nicht mehr mit dem Auto oder Zug nach Hause fahren kann, hat keine große Wahl: Auf die Aufhebung der Straßensperrung oder einen Helikopter warten, heißt es dann. In beiden Fällen bedeutet das höhere Kosten, denn sowohl die Unterkunft als auch ein etwaiger Hubschrauber-Flug müssen bezahlt werden. Bei Individualbuchern leider aus eigener Tasche. Glück haben lediglich Pauschalurlauber, die auf einen Reiseveranstalter zurückgreifen können. Dieser ist laut Auskunft des ADAC dann verpflichtet, bis zu drei Hotel-Nächte sowie erhöhte Abreisekosten zu erstatten. Der Flug per Helikopter ist dabei aber nicht gedeckt.
Wer schon vor Antritt des Urlaubs von der Unerreichbarkeit der Unterkunft erfährt, kann aufatmen: Bei offiziellen Straßensperrungen darf das Hotel weder Zimmerpreis noch Stornokosten vom Gast verlangen – auch nicht, wenn individuell gebucht wurde. Wenn unterwegs auf eine andere Unterkunft ausgewichen werden muss, weil die Anreise schon angetreten wurde, bekommen wieder nur Pauschalbucher bis zu drei Nächte erstattet.
Für den Arbeitsplatz gilt: Versäumte Zeit ist Urlaubszeit oder unbezahlt. Am besten frühzeitig mit dem Vorgesetzten verhandeln, damit sich hinterher keine bösen Überraschungen ergeben. Nur Schulkinder dürfen sich uneingeschränkt freuen: Außer ein bisschen Nacharbeit hat es für sie keine Konsequenzen.
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von Solveig Michelsen