Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die Rechte von Bahnfahrern erheblich stärken sollen. Dazu gehören: Erstattung des gesamten Ticketpreises ab einer Verspätung von zwei Stunden, leichterer Zugang für körperlich beeinträchtigte Fahrgäste und Fahrradstellplätze in allen Zügen.
Die vom Verkehrsausschuss des Europaparlaments beschlossenen Maßnahmen klingen vielversprechend für Bahnfahrer: Ab der 121. Minute einer Verspätung soll der Bahnkunde 100% des Fahrkartenpreises zurückerstattet bekommen. Ab 90 Minuten Zeitverzögerung sind es noch 75%, ab 60 Minuten immerhin noch 50%. Verpasst der Fahrgast aufgrund einer Verspätung den Anschlusszug, soll er einen Anspruch auf Mitnahme mit der nächstmöglichen Verbindung haben – unabhängig davon, welches Ticket er gebucht hat.
Körperlich beeinträchtige Fahrgäste, die bislang schon weit im Voraus um Hilfe ansuchen musste, sollen am Bahnhof spontan auf Unterstützung zugreifen können. Und auch an die Radfahrer wurde gedacht: In jedem Zug sollen Stellplätze dafür vorgesehen sein.
So lauten die Beschlüsse des Verkehrsausschusses, über die im November allerdings noch das Europaparlament abstimmen muss. In Kraft treten sollen die Maßnahmen ab dem Jahr 2020, und zwar auf allen europäischen Strecken – unabhängig davon, ob sie staatlich oder privat betrieben werden.
» Orient-Express & Co.: 10 Luxus-Bahnreisen in aller Welt
» Reiseanekdoten: Unterwegs mit der Transsibirischen Eisenbahn
» Mehr spannende MARCO POLO Reise-News
von Solveig Michelsen