Ein Urlaub verdient nur dann seinen Namen, wenn er erholsam ist. Ausgestandene Todesängste hingegen, die überdies vermeidbar gewesen wären, machen jeden Erholungswert zunichte. So sah das auch ein Richter aus Köln, der einem Ehepaar die Erstattung des vollen Reisepreises plus Schmerzensgeld zusprach.
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das auf der Rückreise von den Malediven mit dem Fährboot in einen Sturm gekommen war. Trotz Unwetterwarnung – und obwohl die bereits dadurch verursachte Verspätung den gebuchten Flug nicht mehr hätte erreichen lassen – legte das Boot ab. Leider erlitt es aufgrund des Sturms Schlagseite, sowohl das Navigationssystem als auch der Motor fielen aus, sodass es manövrierunfähig auf dem Wasser trieb und einen Notruf absetzen musste. Die Passagiere wurden angewiesen, Schwimmwesten anzuziehen; ein Boot der Küstenwache krachte zusätzlich in das havarierte Fährboot.
Die erlittenen Ängste mündeten bei der Ehefrau in ein Trauma, das anschließend psychotherapeutisch behandelt werden musste. Für diese posttraumatische Belastungsstörung bekam die Frau 5500 Euro, der Mann 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem musste der Veranstalter den vollen Reisepreis erstatten. Als Begründung hieß es: Die Rückreise hätte ebenso gut verschoben werden können; die Witterungsverhältnisse wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
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von Solveig Michelsen