Mit Schnäppchenpreisen buhlen Reiseveranstalter jetzt um Frühbucher. Wer mit Vorlauf die Sommerferien 2018 plant, kann ordentlich sparen. Aber Achtung: Trotz versprochener Rabatte liegt das „Angebot“ am Ende womöglich über dem regulären Preis. Mit diesen Tipps kannst du dich absichern.
Die Frühbuchersaison für den Sommerurlaub 2018 geht auf die Zielgerade. Gerade jetzt locken Reiseveranstalter noch mit besonderen Rabatten. So mancher Urlauber bereut es im Nachhinein aber, sich früh gebunden zu haben. Vielen Kunden dürfte zum Beispiel nicht bewusst sein, dass die Kosten der Reise nicht unbedingt in Stein gemeißelt sind. „Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein erhöhen“, warnt aktuell die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Katalogpreise sind unverbindlich
Zwar werden solche nachträglichen Aufschläge den Angaben zufolge aufgrund einiger Gerichtsurteile nur noch selten erhoben. Kunden sollten sich aber über dieses Risiko im Klaren sein. Das gilt auch für die Preisangaben in Katalogen. Sie sind nur unverbindlich und dürfen nachträglich vom Veranstalter verändert werden. Interessierst du dich für ein Angebot aus dem Reisekatalog, solltest du deshalb nach den konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
Auf der Suche nach dem besten Frühbucher-Schnäppchen können Verbraucher auch ihr Reisebüro in die Pflicht nehmen. Du hast dort nach dem billigsten Angebot für ein bestimmtes Ziel gefragt, stellst aber fest, dass dir ein teurerer Urlaub verkauft wurde? „Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die preisgünstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen“, klären die Verbraucherschützer auf. Allerdings sollte der Kunde im Streitfall etwa mithilfe eines Zeugens nachweisen können, dass er tatsächlich das billigste Angebot verlangt hat.
Grundsätzlich lohnt sich auch für den Frühbucher der Kostenvergleich bei mehreren Anbietern. Was bei dem einen als tolles Schnäppchen angepriesen wird, ist bei einem Konkurrenten vielleicht der reguläre Preis – auf den es womöglich auf Nachfrage noch einen Nachlass gibt.
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Von Jonathan Berg