Im Rahmen einer Umfrage hat die Wiener Bevölkerung selbst für ein Essverbot in U-Bahn-Linien gestimmt. Seit 15. Januar 2019 dürfen nun keine Lebensmittel mehr im öffentlichen U-Bahn-Verkehr verzehrt werden. Wir klären über Ausnahmen und Strafen auf.
Ende 2017 machte Österreich Schlagzeilen mit dem „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“, das insbesondere bei der Durchsetzung in Wien für absurde Meldungen sorgte, als eine Frau für das Tragen eines Schals angezeigt wurde. Nun also öffentliches Essverbot? Ganz so harsch präsentiert sich das neue Gesetz, das seit 15. Januar 2019 in Kraft ist, zum Glück nicht. Und: Die Wiener haben es selbst so gewählt.
Zu vielen Fahrgästen waren stark riechende Lebensmittel in der U-Bahn ein Dorn im Auge (bzw. ein Jucken in der Nase). Bei einer Online-Umfrage der Wiener Linien konnte deshalb abgestimmt werden. Während die Stadt Wien von 55% Befürwortern spricht, schreiben andere Medien (darunter die Wiener Linien selbst) von einer „überwältigenden Mehrheit“ von zwei Dritteln aller Stimmen, die für das Verbot plädierten. In jedem Fall freuen sich auch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel, wenn sie weniger Essensreste wegzuputzen haben.
Ausnahmen zu diesem Essverbot in U-Bahn-Linien gibt es nur für Babys und Kleinkinder. Auch der Konsum nichtalkoholischer Getränke ist weiterhin erlaubt. Derzeit ist ein Verstoß gegen das neue Gesetz noch straffrei. Sollten sich die Fahrgäste daran halten, soll das auch weiterhin so bleiben, betonte die zuständige Stadträtin Ulrike Sima.
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von Solveig Michelsen