Eine Kreuzfahrt ist an und für sich eine schöne Sache – wenn sie nur so ablaufen würde, wie wir uns das vorgestellt haben! Manche Urlauber stören sich dabei schon an den geringsten Kleinigkeiten. Einige Klagen nehmen deshalb skurrile Ausmaße an.
Kein Eis in der Arktis
Unter der Arktis stellen sich die meisten eine Eiswüste vor. Malerische Eisschollen und -berge treiben auf dem Wasser, das Kreuzfahrtschiff bahnt sich geschickt einen Weg hindurch. Bei milden Temperaturen wird da draus leider nichts – und der enttäuschte Gast klagte. Und bekam sogar Recht! Ein Teil des Reisepreises wurde ihm zurückerstattet.
Keine Pommes an Bord
Pommes Frittes zählen offenbar für so manchen Urlauber zum Wohfühl-Faktor auf Reisen. Da ist es dem Tourist egal, ob er sich auf einer Nil-Kreuzfahrt im kartoffelarmen Ägypten befindet. Mit seinem unerfüllten Bedürfnis zog er tatsächlich vor Gericht – und wurde abgewiesen. Da es sich nicht um eine landesübliche Beilage handle, sei dies als Unannehmlichkeit hinzunehmen.
Dreharbeiten an Bord
Für manchen eine tolle Vorstellung – Traumschiff-Dreharbeiten mit Sascha Hehn an Bord –, für andere nichts weiter als Belästigung. Ein Pärchen fühlte sich durch die Begleiterscheinungen der Dreharbeiten (Hämmern, Säge, Drohneneinsatz) so gestört dass es klagte. Und einen Teil des Reisepreises als Rückerstattung zugesprochen bekam.
Zu schlechte Musik
Keinen Grund zur Minderung sahen die Gerichte bei angeblich „zu schlechter Musik“. Dass die ab Mitternacht geöffnete Disco an Bord keine Tanzmusik für ältere Passagiere spielt, muss der Passagier also einfach hinnehmen.
Zu viele Betten
Auch zu viel Platz ist für manche ein Grund zur Beschwerde: Ein Pärchen beklagte sich über eine Vierbettkabine – wo sie doch nur zwei Betten gebraucht hätten. Auch hier ließ das Gericht die Kläger abblitzen.
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von Solveig Michelsen