Einem Deutschen wurden in der Dominikanischen Republik über 750 Euro aus dem Hotelsafe gestohlen. Laut Gericht muss der Reiseveranstalter nicht für den Schaden aufkommen. Das Geld ist aber nicht unbedingt verloren.
Wer in weit entfernte Länder reist, hat häufig eine Menge Bargeld bei sich. Wer weiß, ob es am Zielort auch ausreichen nahegelegene Geldautomaten gibt, an denen man regelmäßig Bargeld holen kann. Und allein schon wegen der Abheb- und Wechselgebühren lohnt es sich, bereits vor dem Urlaubsantritt für das nötige Kleingeld zu sorgen.
Im Falle eines Deutschen, der unlängst Urlaub in der Dominikanischen Republik machte, belief sich „das Kleingeld“ auf 757 Euro. Den Betrag hatte der Mann zur Sicherheit im Zimmertresor verstaut. Doch als er von einem Ausflug ins Hotel zurückkam, war der Tresor aufgebrochen und das gesamte Geld futsch.
Diebstahl kein Reisemangel
Nun hat das Amtsgericht in München darüber entschieden, ob der geschädigte Urlauber Anspruch auf Schadensersatz durch den Reiseveranstalter habe. Der Urteilsspruch: nein, hat er nicht. Denn bei dem gestohlenen Geld handelt es sich um keinen Reisemangel, sondern um „allgemeines Lebensrisiko“, wie es im Aktenzeichen 275 C 11538/15 nachzulesen ist.
Obwohl der Kläger den Diebstahl umgehend bei der örtlichen Polizei angezeigt hat und die Hotelzimmertür bereits im Vorfeld einige Spuren von Einbrüchen aufgewiesen hat, muss sich der Mann mit der Entscheidung des Richterspruchs abfinden. Zu seinem Geld könnte er aber dennoch über einen anderen Weg kommen. Und zwar über seine Hausratversicherung.
Hausratsversicherung schützt Bargeld bis 1.000 Euro
Diese umfasst meistens auch eine sogenannte „Außenversicherung“. Damit sind Wertgegenstände auch im Urlaub versichert. Zwar beläuft sich die Obergrenze in den meisten Versicherungen bei maximal 1.000 Euro, im Falle des Urlaubers, der in der Dominikanischen Republik bestohlen wurde, wäre der Schaden allerdings abgedeckt.
Von Jonathan Berg
» Mehr spannende MARCO POLO Reise-News