Aufs nächste Jahr dürfen sich Liebhaber von Kurzurlauben besonders freuen: Je nach Bundesland sind bis zu zehn lange Wochenenden drin. Besser könnten die Brückentage nicht liegen. Arbeitnehmer sollten sich hier also rechtzeitig ihren Wunschtermin sichern.
Los geht’s gleich mit Freitag, dem 1. Januar, der das allererste Wochenende im Jahr verlängert. Wer schon Silvester nicht arbeiten musste, freut sich sogar über ein viertägiges Wochenende. Die Heiligen Drei Könige am 6. Januar (nur Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt) fallen 2016 auf einen Mittwoch, sodass hier zwei Urlaubstage für ein fünftägiges Wochenende nötig sind.
Nach einer langen Durststrecke ist es erst zu Ostern wieder soweit: Der Karfreitag am 25. März sowie der Ostermontag am 28. März machen aus dem Osterwochenende einen Vier-Tage-Kurzurlaub, der für alle Bundesbürger gilt.
Da der Tag der Arbeit am 1. Mai nächstes Jahr auf einen Sonntag fällt, gibt es erst wieder zu Christi Himmelfahrt etwas zu holen: Der 5. Mai, traditionellerweise ein Donnerstag, bietet die nächste Gelegenheit zum Brückenwochenende, bevor der 16. Mai als Pfingstmontag eine Verlängerung ohne Urlaubstag bietet.
Für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und einen Teil von Thüringen steht im gleichen Monat noch das nächste Brückenwochenende an: Am 26. Mai wird Fronleichnam gefeiert, wie immer an einem Donnerstag.
Der Juli ist feiertagsfrei, bevor der August zumindest den Bayern und Saarländern eine kurze Arbeitspause beschert: Mariä Himmelfahrt am 15. August fällt 2016 auf einen Montag – wie praktisch.
Auch der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist ein Montag – und dieser gilt für alle Bundesländer. Der Reformationstag am 31. Oktober fällt auf einen Montag. Davon profitieren allerdings nur die neuen Bundesländer. Der freie 1. November, ein Dienstag, kann mit einem Brückentag zu einem ausgedehnten Wochenende ausgebaut werden (nur Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland).
Eine Sonderstellung nimmt der Buß- und Bettag am 16. November (Mittwoch) ein: Er wird nur in Sachsen als Feiertag gehandhabt.
Zu Weihnachten sorgt der 26. Dezember, ein Montag, für das letzte lange Wochenende; für die Überbrückung bis zu Silvester bzw. ins neue Jahr hinein sind vier Urlaubstage notwendig.
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Viel Spaß beim Urlaubsplanen wünscht
Solveig Michelsen