Das Verbot sollte Menschenleben am Mount Everest retten, ist aber womöglich nur von kurzer Dauer. Das Oberste Gericht Nepals erlaubt Blinden und Amputierten vorerst wieder das Besteigen des höchsten Bergs der Welt.
Diese Entscheidung von Nepals Tourismusministerium hatte erst kürzlich weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Es untersagte Menschen mit doppelter Amputation oder extrem eingeschränkter Sehkraft, den Mount Everest zu besteigen. Damit sollte die Zahl der Unfälle am höchsten Gipfel der Erde gesenkt werden. Das Verbot verstößt jedoch womöglich gegen die Verfassung des Landes. Das Oberste Gericht Nepals sieht Klärungsbedarf und hat die Regelung ausgesetzt.
Die fünf Richter erließen eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot. Das berichtete die „Himalayan Times“. Somit könnten nun doppelt amputierte oder blinde Menschen wieder Aufstiegsgenehmigungen für den Mount Everest beantragen. Der Saisonstart 2018 im April steht unmittelbar bevor. Die Richter forderten die Regierung dem Bericht zufolge auf, binnen 15 Tagen Argumente für das Verbot vorzulegen. Laut einer Sprecherin wird das Tourismusministerium dem Folge leisten.
Behinderung nicht gleich Unvermögen
Die Kläger hatten der nepalesischen Regierung vorgeworfen, gegen die in der Landesverfassung garantierten Menschenrechte verstoßen zu haben. Sie machten zudem eine Verletzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung geltend. Sie sahen sich durch die Entscheidung bestärkt. „Das Gericht hat klargestellt, dass Behinderung nicht gleichbedeutend ist mit Unvermögen“, sagte Kläger Madhav Prasad Chamlagain. Er vertritt im nepalesischen Journalistenverband die Interessen behinderter Menschen. Gegen das Verbot geklagt hatte auch der blinde Bergsteiger Amit KC.
Erik Weihenmayer aus den USA hatte 2001 als erster Blinder den Gipfel des Mount Everest erklommen. Fünf Jahre später gelang dem Neuseeländer Mark Inglis als erstem beidseitig Beinamputierten der Aufstieg.
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Von Hannah Sommer