Gerade im Fernverkehr besitzt die Deutsche Bahn nahezu ein Monopol. Das missbraucht das Staatsunternehmen nach Ansicht des Kartellamts, um Wettbewerbern den Ticketverkauf zu erschweren. Nun hat ein Verfahren der Wettbewerbshüter Wirkung gezeigt.
Wer bislang an Bahnhöfen in Deutschland Fahrkarten für andere Verkehrsunternehmen als die Deutsche Bahn AG kaufen wollte, hatte oft das Nachsehen. Durch Klauseln in Mietverträgen war es laut Bundeskartellamt „weitgehend unmöglich“, in Bahnhofsläden Fahrkarten anderer Bahnunternehmen zu kaufen. Anfang 2014 hatte das Bundeskartellamt deshalb ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG eingeleitet. Der Verdacht lautete auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr.
Wettbewerber erhalten besseren Zugang
Rund anderthalb Jahre später verpflichtete sich die Deutsche Bahn zu umfangreichen Änderungen. „Die Maßnahmen werden die Vertriebsmöglichkeiten von Wettbewerbern der Deutschen Bahn verbessern“, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. Es stellte sein Verfahren gegen die Bahn ein. Bahn-Wettwerbern wird demnach der Verkauf von Fahrkarten in Bahnhofsläden ermöglicht und frühere Klauseln in Mietverträgen werden gestrichen. Konkurrenten der Bahn im Schienenpersonennahverkehr dürfen zudem künftig auch Fernverkehrstickets der Deutsche Bahn AG über eigene Fahrkartenautomaten verkaufen. Dies ist laut Bundeskartellamt besonders an Bahnhöfen von Vorteil, die nicht mehr von DB-Zügen bedient werden. Generell sollen die Unternehmen beim Vertrieb ihrer Tickets mehr Freiheiten genießen.
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Von Jonathan Berg