Gute Nachrichten für ehemalige Work-and-Traveller: Ein Bundesgericht in Brisbane hat die so genannte Backpacker-Steuer in Höhe von 15 Prozent für unzulässig erklärt. Nun können rund 75.000 Reisende, die kurzzeitig in Australien gearbeitet haben, ihre Steuer von der Behörde zurückverlangen.
Rund 25.000 Deutsche sind unter den ausländischen Besuchern, die in Australien jedes Jahr um ein Work-and-Travel-Visum ansuchen. Diese besondere Form des Arbeitsvisums erlaubt es jungen Menschen, ein Jahr lang im Land zu reisen und zu arbeiten – oft auf Farmen oder im Service. Seit 2017 müssen diese Jobs, die die Reisekasse auffüllen sollen, mit 15% versteuert werden (davor sogar noch mehr). Zu Unrecht, urteilte nun ein Bundesgericht in Brisbane.
Es gibt Verträge mit mehreren Staaten – Großbritannien, Deutschland, Finnland, Norwegen, Türkei, Japan, Chile und USA –, die deren Einwohner den Australiern steuerrechtlich gleichstellen. Und nachdem Letztere erst ab einem Jahreseinkommen von 18.200 A$ (ca. 11.200 Euro) zur Steuerkasse gebeten werden, dürften auch Work-and-Travel-Reisende keine Abgabe von 15% zahlen. Wer also die Steuern schon abgezogen bekommen hat, kann ab sofort eine Rückzahlung verlangen bei der zuständigen Steuerbehörde. Hier könnt ihr ausrechnen, wie viel irrtümliche Steuern euch als Rückzahlung zustehen.
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von Solveig Michelsen