Amsterdam macht Ernst: Immer mehr Touristen brauchen immer mehr Übernachtungsmöglichkeiten – die den Einheimischen dann als Wohnraum verloren gehen. Deshalb hat die Stadt die Regelung für die Vermietung von Privatwohnungen an Touristen noch weiter verschärft: Nicht mehr als 30 Tage im Jahr ist es ab 2019 erlaubt.
Einige Viertel in Amsterdam sind touristisch völlig überlastet. Das liegt zum einen an den dramatisch gestiegenen Besucherzahlen – in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Touristen fast verdoppelt –, zum anderen aber auch an der immer gängigeren Praxis, privaten Wohnraum an Besucher zu vermieten. Für die einen ist das ein lukratives Geschäft, die anderen freuen sich über individuelle Übernachtungsmöglichkeiten, die preislich oft noch unter vergleichbarem Hotelniveau liegen.
Allerdings geht damit zunehmend Wohnraum für Einheimische verloren und noch mehr Touristen werden angezogen. Die Stadt hat deshalb eine weitere Beschränkung für Privatleute erlassen, die ihren Wohnungen über Portale wie Airbnb & Co. vermieten. Ab 2019 dürfen es nur noch 30 statt wie bisher 60 Tage im Jahr sein. Zusätzlich muss eine Registrierung bei der Kommune vorliegen, die „Schwarz-Vermietern“ sonst mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht.
Auch in anderen europäischen Städten kämpft man mit ähnlichen Problemen. Sowohl in Paris als auch in Berlin brauchen Vermieter inzwischen eine Sondererlaubnis und auch in München ist die private Vermietung auf acht Wochen im Jahr beschränkt. Die Bußgelder bei Verstößen erreichen dort sogar Höhen von bis zu 500.000 Euro. Fast 30 darauf spezialisierte Fahnder sollen die schwarzen Schafe ausfindig machen und dafür sorgen, dass diese Regelung nicht nur auf dem Papier existiert.
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von Solveig Michelsen