Muscheln oder besondere Steine machen sich gut als Deko daheim und erinnern noch lange an einen schönen Urlaub. Doch aus vielen Ländern darf man diese Dinge gar nicht erst ausführen. Ein Versuch kann zu erheblichen Komplikationen und hohen Bußgeldern führen. Wir klären dich auf.
Schöne Steine und antike Scherben
Bei Steinen kann man nichts falsch machen – oder doch? In vielen Ländern, so zum Beispiel auch in der Türkei, darf nichts ausgeführt werden, was archäologischen Wert hat oder haben könnte. Diese Entscheidung trifft dann der Zoll – und das Ergebnis kann erheblich von deiner persönlichen Einschätzung abweichen. Die Strafen für die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern betragen in der Türkei bis zu zehn Jahre Gefängnis. Das sollte man nicht riskieren. Auch in Ägypten geht man nicht zimperlich mit Souvenirjägern um: Fünf Jahre Gefängnis gab es für die deutschen Touristen, die sich Steine aus der Cheops-Pyramide eingesteckt hatten.
Schneckenhäuser und Muscheln
Schneckenhäuser sind ebenso beliebt wie Muscheln und werden von Urlaubern en masse gesammelt. Leider wissen nur die wenigsten, dass auch geschützte Arten darunter sein können wie etwa die Fechterschnecke. Wer dann am Zoll keine Artenschutzgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorweisen kann, für den wird es teuer. Auch mit Muscheln ist nicht zu spaßen, denn auch wenn sie vor Ort verkauft wurden, heißt das noch lange nicht, dass sich keine geschützten Arten darunter befinden. Ebenso vorsichtig sollte man mit Korallenschmuck sein.
Weitere Tierprodukte
Bei anderen Tierprodukten wie zum Beispiel einer Handtasche aus Krokodilsleder, exotischen Fellen oder Potenzmitteln aus Nashornpulver ist es offensichtlicher, dass hier gegen den Natur- oder Artenschutz verstoßen wurde. Trotzdem beschlagnahmt der Zoll immer wieder ausgestopfte Tiere, Produkte aus Schildpatt oder Affenfleisch.
Plagiate
Besonders beliebt: Die günstigen Pseudo-Markenartikel vom Verkäufer am Strand. Sieht aus wie echt, ist aber verboten. Das juckt keinen, solange du damit nicht über die Grenze willst. Dann wird genau geprüft, ob du damit auch gewerbsmäßig unterwegs bist.
Lebensmittel
Genau hinsehen sollte man auch bei Lebensmitteln. Einige landwirtschaftliche Produkte sind streng verboten, um keine fremden Keime einzuschleppen. So darfst du zum Beispiel keine einzige US-amerikanische Kartoffel mit nach Hause bringen. Und auch beim Kaviar gibt es Obergrenzen (125 g).
Wer für sein Urlaubsland auf Nummer sicher gehen möchte, befragt am besten die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise".
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von Solveig Michelsen