Nützliche Tipps zum Versicherungsschutz

Reisegepäck-Versicherung, Kranken-Versicherung, Mietwagen-Versicherung: Schön, wenn man versichert ist und die Versicherung nicht braucht. Was aber tun, wenn ein Schadensfall tatsächlich eintritt. Generell gilt, den Schadensfall so schnell wie möglich der Versicherung zu melden.

Wenn der Schadensfall eintritt

Allgemein gilt die Regel, dass der Versicherte den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen hat. Besonders bei Reisegepäck, das abhanden gekommen ist, sind Nachweise sehr wichtig. Deshalb unbedingt geeignete Dokumente zum Schadenseintritt und zum Umfang des Schadens sammeln.

Wichtige Maßnahmen

Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen! Der Versicherung alle Umstände mitteilen, die zum Reiserücktritt geführt haben, ggf. muss der Versicherung weitere Auskünfte erteilt und dem Versicherer eigene Untersuchungen gestattet werden, die die Umstände aufklären oder im Krankheitsfall Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Hierfür gibt es eigene Formulare zur Schadensanzeige.

Ohne Bürokratie geht es nicht

Für die Schadensanzeige sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Original-Rechnungen (z. B. die Stornorechung)
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und den Behandlungsdaten
  • bei Todesfall wird eine Kopie der Sterbeurkunde verlangt
  • bei Arbeitsplatzverlust, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reiserücktritt)
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zur Reisebuchung (gilt nur bei Reiserücktritt)
  • bei Arbeitsplatzwechsel, Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reiserücktritt).

Mit dem Mietwagen mobil

Beim Mietwagen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Haftpflicht gedeckt ist, ggf. auch mit einer günstigen Zusatzversicherung. Im Ernstfall auch hier ganz wichtig: Damit es nach einem Unfall nicht zu Problemen kommt, müssen immer die Polizei und der Autovermieter informiert werden. Sollte man sich verletzt haben, ist ein Attest vom Arzt die einzige Möglichkeit, die Zahlungspflicht der Versicherung des Unfallverursachers zu untermauern.