Beim Check-in heißt es oft: Nerven bewahren. Nicht immer kennt sich die Dame am Schalter mit allen Sondergepflogenheiten in Sachen „Fliegen mit Kleinkind oder Baby“ aus. Umso besser, wenn Sie bereits wissen, was möglich ist — und was Sie wollen!
Beim Check-in heißt es oft: Nerven bewahren. Nicht immer kennt sich die Dame am Schalter mit allen Sondergepflogenheiten in Sachen „Fliegen mit Kleinkind oder Baby“ aus. Umso besser, wenn Sie bereits wissen, was möglich ist — und was Sie wollen!
Leider ist es in den wenigsten Fällen möglich, mit Kind den Online-Check-in zu nutzen, sodass man sich möglichst frühzeitig an den Schalter begeben sollte, um den Platz der Wahl zu erhalten. In der Regel reservieren die Fluggesellschaften aber die Frontreihen zwischen den einzelnen Kabinenabschnitten für Eltern, weil auch nur dort die so genannten „Bassinets“ (Babybettchen) eingehängt werden können. Diese Körbchen werden meist nur auf Langstreckenflügen zur Verfügung gestellt und können von Babys bis zu 10 kg genutzt werden.
Nachteil: Oft gibt es nur zwei Bettchen an Bord – aber ein paar mehr Babys, also frühzeitig reservieren! Außerdem bieten sie keine ausreichende Sicherheit für das Kind, da es im Fall von Turbulenzen nicht gegen das Hinausschleudern gesichert ist. Die Folge: Man muss es beim Aufleuchten der Anschnall-Leuchten immer herausnehmen – auch wenn es gerade schläft. Da ist es vielleicht doch sicherer und ruhiger auf Mamas Schoß …
Je kleiner das Kind, desto größer die Gepäckmenge! Klingt paradox, wundert aber niemanden mehr, der schon mal versucht hat, mit Kinderwagen, Autositz, Reisebettchen und Kraxe an Bord zu gehen. Wie viel Zusatzgepäck erlaubt ist, hängt von der einzelnen Fluggesellschaft ab, muss also dort in den Bestimmungen nachgelesen werden. In den meisten Fällen jedoch ist es erlaubt, den Kinderwagen oder Buggy mit zum Gate zu nehmen.
Ein zusätzliches Gepäckstück (z.B. Autositz) ist bei vielen Gesellschaften ebenfalls kostenfrei. Reicht dies immer noch nicht aus, kann man aus zwei Gepäckstücken eines machen, indem man sie fest mit Folie und/oder Schnüren verbindet.
Sobald das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat und somit einen eigenen Sitzplatz buchen muss, wird’s wieder einfacher: Nun hat auch der Nachwuchs Anrecht auf ein Gepäckstück plus Handgepäck, sodass man auch mal die Kraxe oder das Reisebettchen als Carry-on deklarieren kann.
Wie sieht es mit Brei im Handgepäck aus? Grundsätzlich ist ja die Mitnahme von Flüssigkeiten nur noch bis maximal 100 Millilitern erlaubt – Babynahrung ist davon jedoch ausgeschlossen, solange sie in den üblichen Mengen eingeführt wird. Hilfreich ist es außerdem, ein offizielles Etikett vorweisen zu können; Selbstgekochtes muss in Einzelfällen probiert werden.
von Solveig Michelsen