Bucht man Comfort Class, hat man auch ein Recht auf Entspannung.
Im vorliegenden Fall hatte eine Urlauberin eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht und einen Aufpreis für einen Sitzplatz in der Comfort Class bezahlt. Der ihr zugewiesene Sitz war jedoch sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug defekt und ließ sich nicht ausfahren. Entspannung war also nur begrenzt möglich. Die Frau meldete den Mangel bei der Stewardess, die versprach, sich darum zu kümmern. Allerdings wurde auch innerhalb der zwei Wochen, die der Urlaub dauerte, der betreffende Sitz nicht repariert.
Daraufhin klagte die Urlauberin auf Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 31/12) gab ihr Recht und sprach ihr aufgrund eines erheblichen Mangels eine anteilige Erstattung in Höhe von einem Tag des Reisepreises zu – in ihrem Fall 356 Euro. Denn eine Buchung der Comfort Class sollte einen angenehmen und bequemen Flug ermöglichen, was im angesprochenen Fall nicht gegeben war.
von Solveig Michelsen
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