Der Sommer hat begonnen, in den meisten Bundesländern stehen die Schulferien in den Startlöchern. Dies bedeutet für viele Familien, in den lang ersehnten und wohlverdienten Urlaub zu fahren. Doch aufgepasst, am 26. Juni 2012 ist eine Neuregelung in Kraft getreten, die bei der Passkontrolle für unangenehme Überraschungen sorgen könnte.
Aufgrund europäischer Verordnungen ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung. Seit dem 26. Juni sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Somit müssen alle Kinder, egal ob Säugling oder Schulkind, bei Reisen ins Ausland ihr eigenes Reisedokument vorweisen. Für die Eltern als Passinhaber wird die ursprüngliche Gültigkeit ihres Dokuments jedoch nicht beeinträchtigt. Diese EU-Vorschrift stammt aus dem Mai 2009 und ergibt sich aus der Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den Reisedokumenten.
Auswahl an Reisedokumenten
Damit einem entspannten und stressfreien Urlaub nichts im Wege steht, sollten die von der Änderung betroffenen Eltern bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde beantragen. Welches Dokument man beantragen soll, hängt hauptsächlich vom Alter des Kindes ab. Zu beachten sind außerdem die Kosten oder mitzubringende Unterlagen. Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Er ist 6 Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird. Das Kind muss das Dokument ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben. Als Unterlagen werden die Geburtsurkunde und ein Foto benötigt. Der Kinderpass kostet 13 Euro und kann für sechs Euro verlängert werden. Ein elektronischer Kinderpass wird grundsätzlich für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt. Auf einem Chip sind Daten über den Pass und seinen Inhaber, sowie sein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Der elektronische Pass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Ein Personalausweis wird für Menschen ab 16 Jahren ausgestellt. Es müssen ein Foto und wahlweise ein Kinderreisepass, Reisepass oder die Geburtsurkunde eingereicht werden.
Was sonst noch zu beachten ist
Entscheidend für die Beantragung der Reisedokumente ist neben dem Alter des Kindes auch das Reiseziel. Mit welchem Dokument ein Kind die Grenze übertreten kann, entscheidet jedes Land selbst. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt über die Einreisebedienungen des jeweiligen Landes informieren. Auch die Fotobestimmungen sind klar definiert. Das Foto muss scharf und gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Kind muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in die Kamera blicken und die Augen müssen deutlich erkennbar sein. Es dürfen weder Eltern noch Spielsachen mit aufs Foto. Was zusätzliche Dokumente für die Kinder anbelangt, so empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte "Personensorgevollmacht". Diese ist nützlich, wenn z.B. die Großeltern oder nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs sind. Dieses Dokument wird in manchen Ländern sogar bei der Einreise verlangt.
Von Monika Ratycz, MARCO POLO News-Redaktion